Liebe/r Besucher/in unserer Webseiten,
wir möchten alle unsere Kunden nochmals explizit darauf hinweisen, daß Geldspielautomaten oder Ersatzteile die in den privaten Eigengebrauch verkauft werden, nur für sich selbst privat genutzt werden dürfen. Eine Absicht die Geräte zum illegalen Glücksspiel einzusetzen, verstößt gegen den § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) und kann bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt werden. Des Weiteren begeht man im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiels, auch noch den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Wir verkaufen ausschließlich für die Privatverwendung zuhause !!